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   BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 1159/78   

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https://dejure.org/1981,1502
BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 1159/78 (https://dejure.org/1981,1502)
BAG, Entscheidung vom 08.12.1981 - 3 AZR 1159/78 (https://dejure.org/1981,1502)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 1981 - 3 AZR 1159/78 (https://dejure.org/1981,1502)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 37, 198
  • VersR 1982, 1197
  • DB 1982, 1418
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BAG, 29.08.1989 - 3 AZR 737/87

    Betriebliche Altersversorgung: Gleichbehandlungsgebot bei vorzeitigem Ausscheiden

    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 nur anzuwenden ist, wenn die einem Arbeitnehmer zugesagte Versorgung diese Voraussetzung erfüllt, also beamtenähnlich ausgestaltet ist (vgl. BAGE 37, 198, 202 = AP Nr. 3 zu § 18 BetrAVG , zu I 3 a der Gründe).

    Um eine Ruhelohnordnung handelt es sich aber auch dann, wenn sich ein Versorgungssystem nach den Grundsätzen der betrieblichen Übung oder der Gleichbehandlung entwickelt hat (BAGE 37, 198, 203 = AP Nr. 3 zu § 18 BetrAVG , zu I 3 a der Gründe; 40, 384, 389 f. = AP Nr. 5 zu § 18 BetrAVG , zu A II 3 b der Gründe; Weinert bei Heubeck/Höhne, BetrAVG , 2. Aufl., Bd. I, § 18 Rz 46 ff.).

    Hiervon ist der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgegangen (BAGE 37, 198, 204 = AP Nr. 3 zu § 18 BetrAVG , zu I 3 b der Gründe; 49, 11, 18 = AP Nr. 12 zu § 18 BetrAVG , zu B III der Gründe; Urteil vom 22. März 1988 - 3 AZR 152/86 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts vorgesehen, zu III der Gründe).

  • BAG, 18.01.2005 - 3 AZR 137/04

    Anrechnung von Restübergangsgeld auf die Betriebsrente

    Die Verwendung des Übergangsgeldes als Nachversicherungsbeitrag hat das Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 8. Dezember 1981 (- 3 AZR 1159/78 - BAGE 37, 198, 205 f.) gebilligt.

    In dieser Entscheidung hat der Senat zwischen der auf der unverfallbaren Versorgungsanwartschaft beruhenden Nachversicherung und der daraus erwachsenden laufenden Rentenleistungen der Versorgungsträger (vgl. 8. Dezember 1981 - 3 AZR 1159/78 - BAGE 37, 198, 201 ff.) einerseits sowie dem als Abfindung anzusehenden Übergangsgeld andererseits unterschieden.

  • LAG München, 30.10.2003 - 3 Sa 232/03

    Restübergangsgeld

    Die Auffassung des Arbeitsgerichts, die Beklagte hätte in der Versorgungsordnung entsprechende Regelungen schaffen müssen, widerspreche der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (vom 08.12.1981 - 3 AZR 1159/78).

    Angesichts der Detailliertheit der Neuregelung der §§ 18, 30d BetrAVG ist davon auszugehen, dass dem Gesetzgeber das Institut des Übergangsgeldes bzw. ähnlicher Leistungen (vgl. den der Entscheidung des BAG vom 08.12.1981 -3 AZR 1159/78 - zugrunde liegenden Fall) bekannt war.

  • OLG Saarbrücken, 21.06.2005 - 4 U 197/04

    Amtshaftung der Gemeinde bei Rückstauschäden

    Es erscheint daher gerechtfertigt, den unterlassenen Einbau der Rückstausicherung als "Verschulden gegen sich selbst" anspruchsmindernd zu berücksichtigen (vgl. BGH VersR 1982, 1197).
  • BAG, 29.01.1991 - 3 AZR 44/90

    Abfindung einer Versorgungsanwartschaft-Nachversicherung

    Bis zum Inkrafttreten des Änderungstarifvertrages vom 12. März 1982 mag zwar ein Anspruch der vorzeitig ausscheidenden Arbeitnehmer auf Abfindung abzüglich des für die vorgeschriebene Nachversicherung aufgewandten Betrags bestanden haben (vgl. BAGE 37, 198, 205 = AP Nr. 3 zu § 18 BetrAVG, zu II 2 der Gründe).
  • BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 921/80

    Zuordnung des Trägers einer Versorgung zu den öffentlich-rechtlichen

    Denn er gehört zu den in § 1587b Nr. 7 des Gesetzentwurfs BT-Drucks. 9/1981 genannten Zusatzversorgungsträgern, da die Versorgungsanwartschaften seiner Bediensteten unter die "Anwartschaften auf Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 6 BetrAVG bei einem öffentlich-rechtlichen Versorgungsträger" fallen (vgl. BAG 38, 244, 249; für die Arbeitnehmer des Westdeutschen Rundfunks: BAG 37, 198 ff).
  • BAG, 27.10.1992 - 3 AZR 101/92

    Nachversicherung bei der VBL nach Betriebsübergang

    Der Gesetzgeber konnte im Interesse der Gleichbehandlung für alle ehemaligen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes ein von der Privatwirtschaft abweichendes System der Bewertung und Abwicklung unverfallbarer Versorgungsanwartschaften wählen (BAGE 37, 198, 204 = AP Nr. 3 zu § 18 BetrAVG, zu I 3b der Gründe; BAGE 58, 58, 66 = AP Nr. 17 zu § 18 BetrAVG, zu III der Gründe; zuletzt Senatsurteil vom 29. August 1989 - 3 AZR 737/87 - AP Nr. 22 zu § 18 BetrAVG, zu 3 der Gründe).
  • BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 28/95

    Betriebliche Altersversorgung: Ruhegehaltfähige Dienstzeit und Unverfallbarkeit

    Nur ihnen stehen die an die Stelle des § 2 BetrAVG tretenden Ansprüche aus § 18 Abs. 2 oder Abs. 6 BetrAVG zu (ständige Senatsrechtsprechung: BAG Urteil vom 8. Dezember 1981 - 3 AZR 1159/78 - BAGE 37, 198, 201 ff. = AP Nr. 3 zu § 18 BetrAVG, zu I 2 b, 3 der Gründe; Urteil vom 30. November 1982 - 3 AZR 1266/79 - BAGE 40, 384, 389 f. [BAG 30.11.1982 - 3 AZR 1266/79] = AP Nr. 5 zu § 18 BetrAVG, zu A II 3 der Gründe; Urteil vom 12. Februar 1985 - 3 AZR 119/83 - BAGE 49, 11, 16 = AP Nr. 12 zu § 18 BetrAVG, zu B I 2 b der Gründe; Urteil vom 22. März 1988 - 3 AZR 152/86 - BAGE 58, 58, 65 f. = AP Nr. 17 zu § 18 BetrAVG, zu II 3 der Gründe; Urteil vom 29. August 1989 - 3 AZR 589/87 - AP Nr. 21 zu § 18 BetrAVG, zu 2 b der Gründe; Blomeyer/Otto, BetrAVG, § 18 Rz 20).
  • BAG, 22.03.1988 - 3 AZR 152/86

    Zusatzversorgung

    f) Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung von der Verfassungsmäßigkeit des § 18 BetrAVG ausgegangen (BAGE 37, 198, 2 0 4 = AP Nr. 3 zu § 18 BetrAVG; BAGE 4p, 11, 18 = AP Nr. 12 zu § 18 BetrAVG, zu III der Gründe).
  • BAG, 12.02.1985 - 3 AZR 119/83

    Unverfallbare Versorungsanwartschaft - Zusatzrente - Berechnung - Öffentlicher

    Die Aufrechterhaltung ihrer Versorgungsanwartschaften erfolgt durch Begründung von Versicherungsanwartschaften im Wege der Nachversicherung (BAG 37, 198, 202 f. = AP Nr. 3 zu § 18 BetrAVG, zu I 3 der Gründe; BAG 40, 384; 390 = AP Nr. 5 zu § 18 BetrAVG, zu B der Gründe).
  • BAG, 04.12.1991 - 7 AZR 84/90

    Wirksame Befristungen eines Arbeitsverhältnisses - Streit über den Umfang der

  • BAG, 30.11.1982 - 3 AZR 1266/79

    Rente - Öffentlicher Dienst - Tarifvertrag - Gesamtversorgung - Freiwillige

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